Abteilungsleiter
Dr. Sebastian Reipsch
sebastian.reipsch@tlda.thueringen.de
Die Praktische Denkmalpflege befasst sich auf Grundlage des Thüringer Denkmalschutzgesetzes (ThürDSchG) mit allen Fragen der Erhaltung und Pflege der Kulturdenkmale. An ihnen besteht aufgrund ihres einzigartigen individuellen historischen Zeugniswertes ein allgemeines öffentliches Interesse zur Erhaltung, Pflege und Weitergabe der ihnen innewohnenden Informationen an die nachfolgenden Generationen.
Aufgabe der Praktischen Denkmalpflege ist es, private und öffentliche Denkmaleigentümer, Architekten, Fachplaner, Handwerker und die für die Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes zuständigen Denkmalschutzbehörden fachlich beratend zu unterstützen.
Durch die Praktische Denkmalpflege ist zu beurteilen, ob durch vorgesehene Eingriffe und Veränderungen der Zeugniswert des Kulturdenkmals erhalten bleibt und die von der Inventarisation festgestellten denkmalkonstituierenden Eigenschaften nicht nachhaltig negativ beeinträchtigt werden oder gar verloren gehen. Neben den immateriellen, ideellen Zeugniswerten umfassen diese unter anderem das Erscheinungsbild, die Substanz sowie Oberflächen und Ausstattung eines Kulturdenkmals wie auch dessen Umgebung und städtebauliche Situation.
Die denkmalfachliche Beratung stützt sich auf allgemein anerkannte denkmalmethodische sowie wissenschaftlich fundierte Herangehensweisen (zum Beispiel Charta von Venedig, Leitbild der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland/VdL, Grundsätze des Landesamtes zum Umgang mit Kulturdenkmalen). Die Beratung erfolgt stets auf den jeweils konkreten Einzelfall bezogen, ggf. auch unter Einbeziehung externer Fachleute. Die Beratungsinhalte umfassen alle Aspekte geeigneter und auf das spezifische Vorhaben abgestellter Instandsetzungsmethoden und -technologien, bauliche und gestalterische Veränderungsmöglichkeiten an und in einem Kulturdenkmal. Hinzu kommen aber auch Umnutzungsüberlegungen im Sinne einer denkmalgerechten Nutzung als Voraussetzung für dessen Erhaltung und Fortbestand.
In Material und Gestaltung zeitgemäße Erneuerungen und Ergänzungen sind als aktuelle Fortschreibung über Generationen hinweg erfolgter stetiger Veränderungen und damit als Fortsetzung der Baugeschichte eines Kulturdenkmals legitim. Diese müssen jedoch den überlieferten Denkmalbestand in seinen gestalterischen, baulichen und technischen Ausführungen respektieren und eine allen Belangen gerecht werdende Ausführungsqualität mit sich bringen.
Die fachliche Breite der Praktischen Denkmalpflege umfasst auch Sondergebiete wie Industriedenkmalpflege, Orgeldenkmalpflege, Glockendenkmalpflege, Städtebauliche Denkmalpflege, Gartendenkmalpflege, Kunstgut, Glas- und Wandmalerei mit den ihnen eigenen besonderen Aspekten und Bedingungen.
Zu den Aufgaben der Praktischen Denkmalpflege gehört ferner die Beratung von Denkmaleigentümern hinsichtlich möglicher finanzieller Hilfen zum Erhalt und zur Instandsetzung von Kulturdenkmalen auf der Grundlage der geltenden Denkmalfördermittelrichtlinie des Freistaats Thüringen oder anderer Fördereinrichtungen (Bund, Land, Stiftungen) sowie bezüglich der Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen gemäß Einkommensteuergesetz.