Vergebene Aufträge
Das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie ist nach dem Thüringer Vergabegesetz und der VOB verpflichtet, über vergebene Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 € zu informieren.
Das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie ist nach dem Thüringer Vergabegesetz und der VOB verpflichtet, über vergebene Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 € zu informieren.