Organisation von Denkmalschutz und Denkmalpflege
Die Denkmalverwaltung ist in Thüringen mehrgliedrig aufgebaut.
Ihre Struktur wird durch das Thüringer Denkmalschutzgesetz (§ 22–25) geregelt.
Oberste Denkmalschutzbehörde
Oberste Denkmalschutzbehörde ist die Thüringer Staatskanzlei in Erfurt. Sie besitzt oberste Aufsichtsfunktion und ihr obliegen Lenkungsaufgaben. Ihr ist die Denkmalfachbehörde unmittelbar nachgeordnet und sie bestimmt einen Denkmalrat, der sie in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege berät.
Untere Denkmalschutzbehörde
Ihre ersten Ansprechpartner in allen Belangen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes sind stets die Unteren Denkmalschutzbehörden. Sie sind in den kreisfreien Städten beim Oberbürgermeister und in den Landkreisen beim Landrat angesiedelt.
Kontaktinformationen finden Sie auf der Seite Untere Denkmalschutzbehörden.
Denkmalfachbehörde
Die Denkmalfachbehörde ist das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie mit den Dienstsitzen Erfurt (Bau- und Kunstdenkmalpflege) und Weimar (Archäologische Denkmalpflege). Mit angegliedertem Museum für Ur- und Frühgeschichte Thüringens ist die Fachbehörde unmittelbar dem zuständigen Ministerium (Thüringer Staatskanzlei) nachgeordnet. Das Landesamt wirkt bei denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis- und sonstigen Verfahren mit, ist zuständig für die Erfassung (Inventarisierung) von Kulturdenkmalen und kompetenter Berater bei denkmalfachlichen Fragestellungen. Es entscheidet darüber hinaus über die Vergabe von Denkmalfördermitteln des Freistaates.